Sehr geehrte Eltern der kommenden fünften Klassen,

sicherlich warten Sie schon auf die Aufnahmebescheide für Ihre Kinder an unserer Schule.

Die Stadt Moers hat die Schulen gebeten, die Aufnahmebescheide noch nicht zu versenden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für die Verzögerung und halten Sie an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Rabstein komm. Schulleiter

Wir suchen auf diesem Wege Mitglieder des noch bestehenden SOON-Fördervereins. Falls Sie wissen, dass Sie Mitglied sind, finden Sie im Anhang eine Einladung zu einer bevorstehenden Mitgliederversammlung in der kommenden Woche.

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Die Mitgliederversammlung des Vereins der Freunde und Förderer des Gymnasium Rheinkamp findet statt am Montag, den 25. September 2023 um 19:30 Uhr.
Die Einladung und das Protokoll der Sitzung des letzten Jahres finden Sie im Anhang. Auf der Sitzung wird eben Vorstandswahlen auch über Satzungsänderungen entschieden. Eine Gegenüberstellung der aktuellen Satzung mit den Änderungsvorschlägen befindet sich im Anhang.
Da der Ort (Schule oder PZ) noch nicht endgültig geklärt ist, bitte auf Aushänge an der Schule achten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Stahl
(Vorsitzender des Verein der Freunde und Förderer des GREM)

Zahlreiche Kommunen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen, Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen feiern dieses Jahr vom 30. April bis 31. Mai die Europawochen, um die Bedeutung Europas für uns alle in den Vordergrund zu stellen, Raum zum Lernen, Austauschen und Diskutieren zu geben und den europäischen Gedanken zu feiern.

Nachdem wir in diesem Schuljahr schon unseren Bilingualen Festtag und unsere Rezertifizierung als Europaschule gefeiert haben, möchten wir den Europagedanken unter dem diesjährigen NRW-weiten Motto "Leben und Lernen in Europa“ besonders in die Erprobungsstufe tragen. Unsere Juniorbotschafterinnen und -botschafter werden in der kommenden Woche in den 5. und 6. Klassen spielerisch die Bedeutung Europas thematisieren und mit ihnen zusammen an unserer großen Abschlusscollage arbeiten - seid gespannt!

Wir freuen uns sehr, dass unsere dritte Frau Schmidt nach erfolgreich absolviertem Praxissemester mit den Fächern Sozialwissenschaften und Englisch weiter bei uns am GREM tätig sein wird und wünschen Ihr einen guten Start bei der neuen Aufgabe.

Seit dem Halbjahreswechsel unterrichtet Herr Wistuba die Fächer Sport und Biologie am GREM. Wir freuen uns über die Unterstützung und sagen herzlich willkommen.

Aufgepasst! Ihr wollt spannendes entdecken und über aktuelle Themen lesen, die begeistern? Dann schaut beim GREMagazine vorbei!

Liebe SuS, Eltern und LehrerInnen, wir haben es geschafft! Unsere erste eigene Schülerzeitung ist nun für alle verfügbar. Es gibt verschiedenes zu entdecken und auch viel zum Nachdenken. In unserer ersten Ausgabe, stellen sich die SV, die JuniorbotschafterInnen und die Fairteens vor. Zudem verdanken wir den Cleverixen einen tollen Kulturteil! Auch Artikel über aktuelle Themen finden sich im GREMagazine und zum Schluss gibt es noch eine Kleinigkeit zum Lachen und Miträtseln. Also schaut vorbei!

Euer Schülerzeitungsteam

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Diese Datei herunterladen (GREMagazine 2021_2022.pdf)GREMagazine - Januar 2022 

Wir freuen uns, dass Frau Dr. Rauser ab sofort mit den Fächern Chemie und Physik unser Kollegium unterstützen wird und sagen herzlich willkommen.

... ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2022!

Wenn Sie unseren Tag der offenen Tür verpasst haben, können Sie auf diesen Wegen Einblick in unser Schulleben bekommen:

Informieren Sie sich zu einzelnen Themen mit Hilfe unserer digitalen Tafel, begeben Sie sich auf einen digitalen Rundgang durch unsere Schule oder sehen Sie sich unsere Diashow auf YouTube an.

 

 

Digitale Tafel

 

Rundgang durch unsere Schule

Ab sofort sind alle Lehrerinnen und Lehrer über unsere neuen Mailadressen erreichbar.

Diese setzen sich aus dem Nachnamen und der Endung @grem.nrw.schule zusammen (Ausnahmen: Frau E.Schmidt: e.schmidt@... und Frau S.Schmidt: s.schmidt@...).

Die Schulleitung und das Sekretariat erreichen Sie über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das Ministerium hat entschieden, dass wir ab der kommenden Woche wieder in kompletten Klassen und Kursen den Unterricht durchführen dürfen/müssen.


Wir haben uns zu folgendem Vorgehen entschieden:

  • Am kommenden Montag (31.5.) und Dienstag (1.6.) findet der Unterricht mit kompletten Lerngruppen statt. An beiden Tagen gibt es in der Sek. I allerdings noch keinen Nachmittagsunterricht.
  • Ab Montag sind auch Unterrichtstage und Wochentage wieder gleich, das bedeutet, dass der Wechselunterricht nicht mehr stattfindet.
  • Die zweimaligen Testungen pro Woche finden zukünftig immer montags und donnerstags statt.
  • Wir empfehlen Ihnen ggf. über eine Testung Ihres Kindes in einem Bürgertestzentrum nachzudenken, um die Testsituation in den Klassen zu entspannen.
  • Der komplette Ganztag beginnt ab dem 7.6. (z.B. Lernzeiten, Mensabetrieb, Arbeitsgemeinschaften).
  • Weiterhin besteht eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände und während des Unterrichts.
  • Distanzangebote für Schülerinnen und Schüler gibt es dann nicht mehr (einzige Ausnahme: 2.6. (Abiprüfungen)).
  • Der 4.6. ist kein Distanztag (keine Viko o.ä.), sondern ein Studientag.
  • Alle geplanten Klassenarbeiten werden geschrieben.


Wir hoffen, dass diese Maßnahmen bis zum Schuljahresende gelten und nicht durch negative Veränderungen des Infektionsgeschehens wieder rückgängig gemacht werden müssen.

 

Viele Grüße

D. Mennekes

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

der Kreis Wesel hat uns mitgeteilt, dass wir ab dem kommenden Montag wieder in den Wechselunterricht starten dürfen.
Das bedeutet, dass der Stundenplan fortgesetzt wird. Am Montag fahren wir mit folgendem Unterrichtstag fort: Mittwoch, gelbe Woche, Gruppe 2 in Präsenz
Der kommende Freitag ist ein beweglicher Ferientag, an dem auch kein Distanzunterricht stattfindet.
Der darauffolgende Montag (17.5.21) wird als Montag, grüne Woche Gruppe 1 in Präsenz unterrichtet.
Bei Rückfrage wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer.

Mit freundlichen Grüßen

D. Mennekes

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir sind gestern Nachmittag von der Stadt Moers angewiesen worden, den Unterricht in den Jahrgängen 5 bis EF ab Donnerstag wieder in die Distanzform zu überführen.
In der Zeit des Distanzunterrichts finden auch weiterhin keine Klassen- und Kursarbeiten statt.
Das Verfahren ist bekannt und erprobt. Das bekannte Stundenplansystem bleibt bestehen.

Bisher ist nicht klar, wann wir wieder in das Wechselmodell zurückkehren. Laut Aussage des Kreises gilt folgende Regel:

„Unterschreitet der Kreis Wesel nach Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die entsprechenden Schwellenwerte, so treten diese Maßnahmen dann am übernächsten Tag wieder außer Kraft.“ Pressemitteilung des Kreises Wesel vom 27.4.

Sobald ich dazu nähre Informationen habe, werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Viele Grüße
D. Mennekes

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das Ministerium hat mitgeteilt, in der kommenden Woche die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 bis EF wieder wechselweise unterrichten zu lassen. Das System des Wechselunterrichts ist bekannt und erprobt, so dass ich es nicht weiter erläutern muss. Der Stundenplan setzt sich ab Montag fort (Montag, grüne Woche, Gruppe 1). In einigen Klasse wird es sicherlich zu Änderungen kommen, da der Einsatz von einzelnen Lehrkräften zeitlich geändert werden muss. Sollte das für Ihr Kind der Fall sein, werden Sie gesondert informiert.

Der Nachmittagsunterricht in der Sekundarstufe I wird weiterhin in Distanz unterrichtet.

Da ich im Moment aus der Elternschaft Mails bekomme, denen ich entnehme, dass zum Teil die Ansicht herrscht, Entscheidungen zur Testung von Schülerinnen und Schülern wären schuleigene Entscheidungen, möchte ich Ihnen einen Auszug aus der offiziellen Schulmail vom 14.4.21 zu diesem Thema zur Kenntnis geben:


Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben

Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.

Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.

Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.

Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR- Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

Die Schule gewährleistet soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.


 
Die Testungen finden als SELBSTtests im Rahmen des Unterrichts in der Regel in der ersten Unterrichtsstunde statt und werden von den Lehrerinnen und Lehrern begleitet und beaufsichtigt. Sollte es zu einem Unterrichtsentfall kommen, werden die Tests im anschließenden Unterricht stattfinden. Die Testungen erfolgen in den Unterrichtsgruppen jeweils am Montag und Mittwoch bzw. am Dienstag und Donnerstag. Am Freitag wird i.d.R. nicht mehr getestet (Ausnahme: dringend erforderliche Nachtestungen).

Sollte ein Kind positiv getestet werden, wollen wir die Beratungslehrerinnen und –lehrer bzw. die Schulseelsorgerin mit der Betreuung beauftragen, bis das Kind von den Eltern/Angehörigen abgeholt wird.
Selbstverständlich ist uns klar, dass es zu möglichen Belastungen kommen kann. Dies ist sicherlich dann der Fall, wenn ein positives Testergebnis erkennbar wird. Daher erfolgt der Einsatz der Beratungslehrer*innen.

Die Dokumentation findet im Lernzeitenplaner/Entschuldigungsheft statt, der/das auf Verlangen vorgelegt werden muss.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich darauf hinweisen, dass das Ministerium für Schule und Bildung festgelegt hat, dass das Ablehnen des Tests dazu führt, dass ein Schulbesuch nicht möglich ist. Es erwächst auch kein Anspruch auf Distanzunterricht an Präsenztagen. Ungeklärt ist bisher, ob diese „Fehltage“ als unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis erscheinen werden. Sofern dazu Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Ministerium oder die Bezirksregierung!

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht weiterhin die Möglichkeit der Betreuung. Hierzu gibt es ein Antragsformular, das dem letzten Elternbrief beigelegen hat. Auch hier gilt die Testpflicht.

Eine zweimalige Testpflicht pro Woche gilt auch für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Schule.

Die Berufsfelderkundung, die normalerweise im 8. Jahrgang stattfindet, wird in diesem Schuljahr nicht stattfinden. In Einzelfällen ist es allerdings möglich, diese auf Antrag und auf private Initiative hin, freiwillig durchzuführen. Sofern der Wunsch besteht, wenden Sie sich bitte an unsere KAoA- Koordinatorin Frau Kramer. Dies gilt auch für die aktuelle Jahrgangsstufe 9!

Auch das Praktikum in der EF (21.6 bis 25.6.21) findet in diesem Jahr nur auf freiwilliger Basis statt. Sollte der Wunsch bestehen, dieses durchzuführen, so wenden Sie sich bitte an Frau Ruffer, die die Praktika in der Oberstufe koordiniert. Schülerinnen und Schüler, die kein Praktikum machen, haben Unterricht.

Viele Grüße

D. Mennekes

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

überraschenderweise hat sich das Ministerium gestern dazu entschlossen, in der kommenden Woche die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 bis EF wieder auf Distanz unterrichten zu lassen. Wie es danach weitergeht, wissen wir nicht.

Lediglich die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 werden in Präsenz unterrichtet. Durch die Beratungslehrer bzw. durch Herrn Berendes werden die Schülerinnen und Schüler detailliert über den Ablauf der kommenden Woche informiert. Grundsätzlich gilt, dass es bei den Planungen zum Wechselunterricht bleibt. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler am Montag mit dem Unterrichtsmittwoch der gelben Woche beginnen. A- und B-Gruppen sind im Distanzunterricht in der Regel nicht notwendig, so dass hier wieder im kompletten Klassen- bzw. Kursverband unterrichtet wird. Die Fortführung des Wechselmodells erlaubt uns, für den Fall, dass wir ggf. in der übernächsten Woche wieder in Präsenz gehen, eine unproblematische Fortführung des Stundenplans in den Gruppen. Details zu den einzelnen Tagen können Sie dem Vertretungsplan entnehmen. Hier wird auch vermerkt, welcher Unterrichtstag aktuell stattfindet. Das Wechselmodell erfolgt in Absprache mit unserer Kooperationsschule in Kamp-Lintfort.

In der kommenden Woche werden keine Klassen- oder Kursarbeiten in den Jahrgängen 5 bis EF geschrieben! Die Klausuren in der Q1 finden statt.
Der Distanzunterricht ist in der dargestellten Form ja schon erprobt und nicht neu.
Das aktuelle Medienkonzept des GREM zum "Distanzunterricht", das als Leitfaden für ein erfolgreiches Lernen auf Distanz dienen soll, hänge ich Ihnen zur Kenntnisnahme mit an.

Neu ist, dass alle Schülerinnen und Schüler, die in Präsenz unterrichtet werden, nur dann am Unterricht teilnehmen dürfen, wenn sie getestet sind. Schülerinnen oder Schüler, die nicht in der Schule getestet werden wollen, haben die Möglichkeit, schriftlich eine negative T estung nachzuweisen, die an einer anerkannten Teststelle (Bürgertest) durchgeführt wurde. Die Testung darf dann höchstens 48 Stunden zurückliegen. Diese Information entstammt einer Schulmail vom gestrigen Abend.
Die notwendige Änderung der Corona Betreuungsverordnung ist noch nicht umgesetzt, ich gehe aber davon aus, dass dies bis Montag geschehen wird.
In der Schule werden wir jeden zweimal wöchentlich zu Beginn des Unterrichts testen. Diejenigen, die zu spät zum Unterricht kommen oder erst zu einer späteren Stunde Unterricht haben, werden um 9:00 Uhr bzw. um 11 Uhr in der Mensa getestet. Die Testung wird im Entschuldigungsheft dokumentiert.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anschreiben von Herrn Berendes.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht die Möglichkeit der Betreuung. Hierzu gibt es ein Antragsformular, das ich beilege. Auch hier gilt die T estpflicht. Die Dokumentation findet im Lernzeitenplaner statt.

Eine Testpflicht gilt auch für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Schule.

Mensa und Kiosk sind in der kommenden Woche geschlossen.


Viele Grüße
D. Mennekes

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich an dieser Stelle für die zahlreichen lobenden Worte aus Ihren Reihen bedanken. Das macht uns Mut und zeigt uns, dass viele Entscheidungen der letzten Wochen und Tage richtig gewesen sind. Das Lob gebührt vor allem den Kolleginnen und Kollegen, die häufig in hervorragender Art und Weise den Spagat zwischen Präsenz- und/oder Distanzunterricht bewerkstelligen.

Natürlich gab es auch kritische Anmerkungen, die sicherlich auch zum Teil ihre Berechtigung hatten. Wir nehmen konstruktive Kritik immer an und versuchen, Ideen und Vorschläge zu nutzen, um allen Schülerinnen und Schülern einen optimalen Lernerfolg in diesen schwierigen und unsicheren Zeiten zu ermöglichen.

Der eigentliche Anlass für diesen Elternbrief ist allerdings das Angebot des Landes, alle Schülerinnen und Schüler vor den Osterferien einmal durch einen Selbsttest auf das Coronavirus zu testen.

Der Selbsttest soll während der Unterrichtszeit in der Schule in den Klassen und Kursen durchgeführt werden. Die Tests sind so angekündigt worden, dass sie ab dieser Woche mit der Post an die Schulen geliefert werden sollen. Leider können wir nicht sofort mit dem Testen beginnen, da wir bisher noch keine Lieferung erhalten haben und wir Ihnen Gelegenheit geben müssen, gegen die Testung Ihres Kindes ggf. Widerspruch einzulegen.

Alle Informationen, die den Ablauf des Tests beschreiben, auch das Widerspruchsschreiben etc. finden Sie auf der Seite des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 Ich bitte Sie, sich gemeinsam mit Ihrem Kind, im Vorfeld bereits die „Kurzanleitung zur Durchführung des Selbsttests“ anzusehen, um die Abläufe in der Schule zu vereinfachen.

Sofern Sie gegen die Testung Ihres Kindes widersprechen wollen, bitte ich Sie, das ausgefüllte Formular (zu finden unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests) postalisch, elektronisch oder über Ihr Kind bis zum kommenden Montag (22.3.21) der Schule zukommen zu lassen.

Wir werden frühestens dann am Dienstag beginnen, alle Schülerinnen und Schüler, die es wollen, freiwillig einen Test durchführen lassen. Niemand ist verpflichtet, an diesem Test teilzunehmen, es entstehen keinerlei Nachteile. Wir überlegen zurzeit, wie es möglich ist, eine Testumgebung zu schaffen, die eine möglichst gefährdungsfreie Testdurchführung ermöglicht. Ggf. sollten Sie überlegen, an einer professionellen Schnellteststation einen Test durchführen zu lassen.

Schaffen Sie eine Möglichkeit, an den Testtagen ggf. Ihr Kind von der Schule abzuholen, falls es tatsächlich positiv getestet werden sollte. Die Nutzung des ÖPNV soll in diesem Fall unterbleiben.

Wir werden mit den Testergebnissen einfühlsam umgehen, um den betroffenen Kindern ein hohes Maß an Sicherheit zu geben.

Sollte der Test positiv ausfallen, werden wir Sie umgehend informieren und Sie sollten schnellstmöglich einen Termin für eine PCR-Testung vereinbaren.

Der Nachweis eines negativen PCR-Tests eröffnet dann erst wieder die Möglichkeit zur Teilnahme am Präsenzunterricht.

Für Sitznachbarn oder enge Freunde eines positiv getesteten Kindes gilt:

Zitat Schulmail: „Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig vom Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.“

Die Kinder sollen aber in der Schule bleiben und weiterhin am Unterricht teilnehmen.

Ich muss Sie noch darauf hinweisen, dass durch das Schulministerium klargestellt wurde, dass die Lehrerinnen und Lehrer keine Hilfestellung während der Testung geben dürfen. Die Lehrkräfte kontrollieren lediglich das Testergebnis und dokumentieren positive Fälle.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Mennekes

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Sie haben sicherlich auch der Presse entnommen, dass ab dem kommenden Montag wieder alle Schülerinnen und Schüler in der Schule sein werden.
Wir werden mit halben Lerngruppenstärken in den Präsenzunterricht gehen. Der zurzeit im Distanzunterricht stattfindende Stundenplan wird auf den Präsenzunterricht übertragen, sodass wir am kommenden Montag nahtlos mit dem Mittwochsplan der grünen Woche für die Gruppe B beginnen.
Die Gruppeneinteilungen für die kommenden Wochen werden zurzeit vorgenommen und Ihnen zeitnah mitgeteilt, so können wir am Montag mit dem rollierenden Unterrichtssystem beginnen.
Die bisherigen Unterrichtstage in der Q1 und Q2 zeigten, dass die Schülerinnen und Schüler überwiegend sehr diszipliniert mit den notwendigen Einschränkungen innerhalb des Gebäudes umgehen.


Sobald die Kinder zum „ersten“ Schultag in die Schule kommen, werden sie von den jeweiligen Fachlehrerinnen und –lehrern auf dem Schulhof in ihren Jahrgangsstufensektoren empfangen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass eine Umarmung von Mitschülerinnen und Mitschülern zur Begrüßung nicht angebracht ist. Es ist wichtig und vorgeschrieben, dass alle auf dem Schulgelände eine medizinische Maske tragen, sofern sie das vierzehnte Lebensjahr erreicht haben. Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren dürfen auch eine Alltagsmaske tragen, sofern medizinische Masken nicht passen.
Das Betreten der Schule soll anschließend einzeln mit Abstand erfolgen. Jeder Schüler hat am Eingang die Möglichkeit, eine Dosis Handhygienespray zu nutzen. Ausreichend Desinfektionsmittel stehen bereit.
Im Haus gibt es weiterhin ein gekennzeichnetes Einbahnstraßensystem. In den Klassenräumen werden die Plätze während des Unterrichts nicht gewechselt. Ggf. werden durch die Lehrerinnen und Lehrer Maskenpausen eingerichtet.
Im Klassenraum darf nicht herumgegangen werden (vor allem soll dies in 5-Minutenpausen nicht geschehen), Materialien dürfen nicht ausgetauscht werden. Selbstverständlich sind Toilettengänge möglich, die Toiletten sind auch im Gebäude geöffnet und mit Flüssigseifen und Papierhandtüchern ausgestattet. Ebenso darf in den beiden großen Pausen der Außenkiosk besucht werden. In den Pausen darf auf dem Schulhof gegessen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Alle Räume werden ausreichend gelüftet. Schülerinnen und Schüler sollten dies bei der Wahl ihrer Kleidung bedenken.
Nach Unterrichtsende werden alle Räume durch das Reinigungspersonal gereinigt
Unterricht findet in den Klassen 5 bis 9 bis zu den Osterferien ausschließlich am Vormittag statt. Der Nachmittagsunterricht wird als Distanzunterricht erteilt. Der verstärkte Präsenzunterricht wird sicherlich dazu führen, dass der Distanzunterricht seltener als Videounterricht o.ä. stattfinden kann. Die Schultage, an denen die Schülerinnen und Schüler keinen Präsenzunterricht haben, sind selbstverständlich keine freien T age, sondern dienen auch der Er- und Bearbeitung schulischer Inhalte!
Nach dem Unterricht ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler sofort das Schulgelände verlassen, ohne sich in Gruppen zu versammeln.

Sportunterricht erfolgt kontaktfrei und überwiegend draußen. Auch hier gelten die Abstandsregeln. Der Schwimmunterricht wird als Sportunterricht stattfinden müssen.
Jeglicher Unterricht der Klassen 5 bis 9 findet im Klassenverband statt, sodass kein Gruppenwechsel erfolgt. Dies gilt für die Religionsunterrichte und die Unterrichte in der Differenzierung I und II, sowie für die Lernzeiten. Die Unterrichtsversorgung findet selbstverständlich durch „ihre“ Fachlehrerinnen und –lehrer in den Fächern statt.
Das Schulministerium hat darauf hingewiesen, dass vor den Osterferien keine Klassenarbeiten erfolgen sollen. Zitat: „Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.“ Schulmail vom 5.3.21

Einige Kolleginnen/Kollegen werden weiterhin ausschließlich im Distanzunterricht arbeiten.
Der Forder- und Förderunterricht findet ebenfalls weiterhin in Distanz statt. Dies führt dazu, dass Randstunden im Präsenzunterricht ggf. entfallen müssen.
Die bisherige Betreuungsregelung erfolgt unverändert.


Für die Oberstufe gilt zudem: Kamp-Lintfort schließt sich ab dem 15.03. unserem Wechselplan an, sodass der Kooperationsunterricht kollisionsfrei stattfinden kann. Alle Schülerinnen und Schüler des GREM gehören in Kamp-Lintfort zur Gruppe 1. Die Busse fahren gemäß des angepassten Plans.


Ich hoffe, dass diese Informationen zu einem beruhigenden Schulstart beitragen. Wir bedauern, dass die Anzahl der Präsenztage für die Schülerinnen und Schüler in einem überschaubaren Rahmen sind, aber die Vorgaben durch den Schulträger und das Ministerium lassen keine anderen Handlungsmöglichkeiten. Wir haben uns sehr bemüht, einen gerechten und den rechtlichen Schullaufbahnanforderungen entsprechenden Stunden- und Organisationsplan zu entwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie ggf. durch die Klassenlehrerinnen und -lehrer und die Beratungslehrerinnen und –lehrer der Oberstufe.


Ich wünsche allen einen guten Neustart und hoffe, dass die Einschränkungen nachvollziehbar und wirksam sind.


Viele Grüße
D. Mennekes

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

am vergangenen Donnerstag hat uns das Schulministerium über die Planungen ab dem 22.2. in Kenntnis gesetzt. Ich möchte sie Ihnen in verkürzter Version zur Kenntnis geben und die konkreten Planungen für die Jahrgangsstufen mitteilen. Die für uns wesentlichen Aspekte sind:

  • Ab dem 22.2. werden die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 wieder im Präsenzunterricht sein.
  • Die LSE 8 werden auf den Herbst verschoben und dann in der Jahrgangsstufe 9 stattfinden.
  • Es werden keine Klassenarbeiten nachgeholt, die im ersten Halbjahr ausgefallen sind.
  • In den Jahrgangsstufen 5-9 werden in diesem Halbjahr max. 2 Klassen- oder Kursarbeiten geschrieben.
  • Bis zu den Sommerferien dürfen keine Kurs- und Klassenfahrten stattfinden.
  • In dem Schreiben des Ministeriums gibt es keine Informationen über einen möglichen Beginn des Präsenzunterrichts für die Jahrgänge 5 bis EF.

Wir haben in der Schulleitung lange beraten und diskutiert, wie wir den Stundenplan ab dem 22.2. für die Q1/Q2 gestalten und welche Auswirkungen das hat. Noch sind nicht alle Detailfragen geklärt, aber ich möchte Ihnen schon einige zentrale Grundsätze mitteilen. An oberster Stelle steht für uns der Schutz vor einer Infektion durch eine große Zahl von Personen in kleinen Räumen. Das Ministerium hat uns zwar zugebilligt, Oberstufenkurse wieder in voller Stärke zu unterrichten, aber dieses Risiko erscheint uns zu groß, da wir auch nicht über eine ausreichend große Anzahl entsprechender Räume verfügen.
Nicht einschätzen können wir, welchen Einfluss auf das Infektionsgeschehen neue Virusmutanten haben.
Daher teilen wir die Schüler*innen in A- und B-Gruppen, so wie wir es bereits vor den Sommerferien gemacht haben. Das bedeutet, dass jeder Unterrichtstag zweimal hintereinander mit der jeweils halben Kursstärke unterrichtet wird. Dieser Stundenplan muss auch auf das Distanzlernen übertragen werden, um keine Friktionen und Kollisionen zu erzeugen. Die halbe Gruppenstärke gilt natürlich in der Regel nicht für den Fall, dass Jahrgangsstufen oder Klassen (Jg. 5 bis EF) in Distanz unterrichtet werden.
Wir werden am 22.2. mit einem gelben Montag Gruppe A beginnen, dann folgt am Dienstag der gelbe Montag der Gruppe B ....

Um in diesem komplexen System den Überblick zu behalten, werden wir täglich in der DSB kenntlich machen, welcher Tag unterrichtet wird.
Einen Vorteil dieser Aufteilung sehen wir auch darin, dass – je nach Entscheidung der Landesregierung – die anderen Jahrgangsstufen wieder in den schulischen Stundenplan im Präsenzlernen eingegliedert werden können. Wir müssen also nicht ständig Pläne ändern, wenn neue Jahrgangsstufen in die Schule kommen und können so ein hohes Maß an Verlässlichkeit bieten.
Wir machen uns natürlich Gedanken über die Abiturientinnen und Abiturienten, die rein rechnerisch natürlich weniger Unterricht haben, als sie in normalen Zeiten ohne Gruppeneinteilung hätten.
Daher werden wir ab dem 22.2. speziell für die Abiturientinnen und Abiturienten in ihren Abiturfächern zusätzliche Unterrichtsangebote machen, die sowohl in der Schule, als auch im Distanzunterricht stattfinden werden.
Kurse, in denen in der Q2 keine Abiturprüfungen abgelegt werden, finden ausschließlich im Distanzunterricht statt. Informationen darüber erhalten die betroffenen Schüler*innen zeitnah detailliert durch Herrn Berendes.
Gleiches gilt für Details zu Klausurterminen, Gruppeneinteilung etc.
Wichtig ist mir der Hinweis, dass sich sicherlich die Art und Weise des Distanzunterrichts ändern wird, da die Lehrerinnen und Lehrer den Spagat zwischen Präsenz in der Schule und Distanzunterricht hinbekommen müssen. Die Stadt hat uns zugesichert, dass ab März die Bandbreite unseres Netzes so erhöht wird, dass aus der Schule heraus mehrere Videounterrichte gleichzeitig möglich sind.


Mit freundlichen Grüßen

D. Mennekes

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,


zum zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 finden die AG-Umwahlen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 erstmalig digital über die Plattform Moodle statt, die über die Schulhomepage www.gymnasium-rheinkamp.de erreichbar ist. Die Umwahlen finden in der Zeit vom 18.01.2021- 26.01.2021 statt.
Ein entsprechender Kurs „AG-Umwahl Ganztag Klasse 5“ bzw. „AG-Umwahl Ganztag Klasse 6“ sowie eine Anleitung des Umwahlvorgangs (s. unten im Anhang) finden sich nach dem Einloggen in das Schülerprofil in der Kursübersicht auch bei Moodle. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten über die Umwahl des Kindes findet zunächst unter Vorbehalt über Moodle statt, ist jedoch nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts über die Klassenleitung zu bestätigen, z.B durch Unterschrift im Lernzeitplaner.
Grundsätzlich werden die Arbeitsgemeinschaften für ein Schuljahr gewählt. Da es uns möglich ist, zum zweiten Halbjahr das AG-Angebot zu erweitern, kann in begründeten Ausnahmefällen eine Umwahl zum Halbjahr erfolgen, sofern in der Wunsch-AG ein Platz frei ist. Ist dies nicht der Fall, verbleibt man in der im 1. Halbjahr gewählten AG.

Folgende Ganztags-AGs stehen zur Wahl:

Klasse 5
- Computer
- Jungforscher
- Garten
- Kunst
- Fotografie (NEU)
- Schach (NEU)
- Handball

Klasse 6
- Mathe Piraten
- Robotics
- Sanitäter
- Schülerbücherei
- Tennis
- Young Soon
- GREM-Art: Design und Kunst (NEU)
- Holz/Technik


Sofern es Schwierigkeiten mit dem Online-Zugang gibt, besteht auch die Möglichkeit, den Umwahlzettel analog in Papierform auszufüllen, der in der in der Poststation im SLZ bei Frau Ryborsch abgeholt bzw. abgegeben werden kann.
Bei Fragen oder Problemen ist das Ganztagsteam per Mail erreichbar unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Wir wünschen euch und Ihnen Gesundheit und eine möglichst gute Zeit! Euer/Ihr Ganztagsteam
J. Bensch und S. Krüger

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Diese Datei herunterladen (Anleitung Umwahlen AG.pdf)Anleitung AG-Umwahlen 

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