1. Vorwort

Das Konzept zur Leistungsbewertung in den Sekundarstufen ist ein gemeinsames Konzept der Beteiligten am Gymnasium Rheinkamp - Europaschule Moers.
Es basiert auf den rechtlichen Grundlagen, die durch einschlägige Gesetzgebung, Prüfungsordnungen und Erlasse vorgegeben sind und auf den Beschlüssen der Fachkonferenzen der Schule.
Es beinhaltet Vorgaben zu den Beurteilungsbereichen "Klassenarbeiten und Klausuren" und "Sonstige Mitarbeit" und informiert über diese, um so eine hohe Transparenz zu schaffen, die auch eine hohe Verbindlichkeit und Verlässlichkeit herstellt.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Vergleichbarkeit von Leistungsergebnissen erreicht, da eine kriteriengeleitete Bewertung nachvollziehbar wird.

2. Rechtliche Grundlagen

Alle Entscheidungen zur Bewertung von Schülerleistungen basieren auf rechtlichen Grundlagen! Diese Basis ermöglicht einen sicheren Umgang mit Notenbeschwerden und in Widerspruchsverfahren.
Im Einzelnen wird die Beurteilung von Schülerleistungen in beiden Sekundarstufen durch nachfolgende Gesetze, Prüfungsordnungen und Erlasse geregelt:

  • Schulgesetz § 48,
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO SI §6),
  • Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOST §13-17),
  • Erlass zu den Lernstandserhebungen,
  • Hausaufgabenerlass,
  • Vorgaben der Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I,
  • Vorgaben der Kernlehrpläne für die Sekundarstufe II.

Darüber hinaus gelten die Beschlüsse zur Leistungsbewertung der einzelnen Fachkonferenzen des Gymnasiums Rheinkamp - Europaschule Moers.

3. Grundsätze

Leitungen können nur dann bewertet werden, wenn es eine klare Absprache der beteiligten Lehrer und Schüler darüber gibt, welche Leistungsanforderungen es gibt, welche Ziele und Kompetenzen in welcher Ausprägung erbracht werden müssen. Selbstredend ist, dass diese Verabredungen auch innerhalb der Fachschaften erfolgen müssen (vgl. Beschlüsse der Fachkonferenzen zur Leistungsbewertung).
Rückmeldungen zu den jeweiligen Lern- und Leistungsständen erlauben es, im Rahmen der individuellen Förderung, die nach den rechtlichen Grundlagen (s.o.) mittlerweile zentrale Bedeutung bekommen hat, Angebote zu machen (vgl. Förder- und Forderkonzept).
Die Anlage zur Leistungsbewertung erfolgt so, dass sie als Diagnoseinstrument dient, um eine Individualisierung des Lernprozesses zu unterstützen und zu fördern.

Aus diesem Grund werden zu Beginn eines jeden Schul(halb)jahres die Kriterien der Leistungsbewertung transparent gemacht.

Zur Leistungsbewertung herangezogen werden die Inhalte, die im Unterricht vermittelt wurden. Sie werden im Rahmen der "sonstigen Mitarbeit" und/oder der "schriftlichen Arbeiten" (Klassen - oder Kursarbeiten) angemessen berücksichtigt,

Ergebnisse der Lernstandserhebungen im Jahrgang 8 (LSE 8) werden nicht einbezogen. Die LSE sind ein reines Diagnoseinstrument. Anders verhält es sich mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten in der Einführungsphase.
Die Benotung, die sich aus der Messung einzelner Leistungen ergibt, erfolgt immer unter pädagogischen Aspekten und darf auf keinen Fall auf einer rechnerischen Prozedur basieren.
Zu berücksichtigen sind die Entwicklungen der Schülerin oder des Schülers, weitere pädagogische Aspekte können einfließen.

Bezüglich der Verwendung von Sprache ist festzuhalten, dass alle Lehrerinnen und Lehrer aufgefordert sind, den Gebrauch der deutschen Sprache zu überwachen und zu fördern.
Gehäufte Verstöße gegen die Richtigkeit der Sprache führen zu Notenabwertungen, die in der Sekundarstufe I und der Einführungsphase um bis zu einer Notenstufe erfolgen kann, in der Qualifikationsphase kann die Abstufung um bis zu zwei Notenpunkten erfolgen.
Ausnahmeregelungen werden angewendet, wenn Schülerinnen oder Schüler über eine attestierte Lese-Rechtsschreib-Schwäche (LRS) verfügen.

4. Schriftliche Arbeiten

Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den Aufgabentypen und den Operatoren in den Aufgabenstellungen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Dies ist gerade jetzt wichtig, da sich durch die neuen Kernlehrpläne in der Sekundarstufe II auch und gerade die Aufgabentypen ändern.
Die Konzeption der Klassen- und Kursarbeiten orientiert sich formal, inhaltlich und methodisch an den Kernlehrplänen und schulinternen Curricula der einzelnen Fächer.

Klassenarbeiten und Klausuren werden angekündigt!
Für die Sekundarstufe I gilt die Regel, dass nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in der Woche geschrieben werden dürfen. Pro Tag ist nur eine Klassenarbeit erlaubt.
In der Sekundarstufe II gilt die Regel, dass bis zu 3 Kursarbeiten pro Woche erlaubt sind. Ausnahmen gelten für Nachschreibeklassenarbeiten oder -klausuren.

Die Korrektur erfolgt sachgerecht in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen. Die Rückgabe erfolgt ausnahmslos bevor eine neue Klassen- oder Kursarbeit geschrieben wird. Am Tage der Rückgabe darf in dem Fach keine neue Arbeit geschrieben werden.
Zu jeder Klassen- und Kursarbeit erhalten die Schülerinnen und Schüler einen (Kurz)-kommentar, der die wesentlichen Vorzüge und Fehler der Arbeit pädagogisch betrachtet. Ein deutlicher Erwartungshorizont mit Kennzeichnung der Abweichungen vom Ideal ist ebenfalls möglich.
Täuschungsversuche werden je nach Schwere des Vergehens geahndet.

4.1. Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I

Die Anzahl der Klassenarbeiten richtet sich nach den Vorgaben durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und nach den Beschlüssen der Fachkonferenzen.

Ab dem Schuljahr 2014/15 wird im Fach Englisch eine Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung in gleichwertiger Form der Leistungsbewertung ersetzt.

4.2. Kursarbeiten in der Sekundarstufe II

Dauer und Anzahl der Kursarbeiten in der Sekundarstufe II richten sich nach den Vorgaben (s.o.) und unterscheiden sich in Anzahl und Dauer nach Kurs und Jahrgangsstufe.
Die Bewertung der Leistungen der Kursarbeiten erfolgt in der Regel auf Grundlage einer vorher festgelegten für die Schülerinnen und Schüler transparenten Punkteverteilung oder Gewichtung einzelner Teilaufgaben. Dabei ist eine Orientierung an die Vorgaben für die Abiturprüfungen hilfreich.
Ermessensspielräume und Notenstufen sind in den Leistungsbewertungs-entscheidungen der jeweiligen Fachkonferenzen niedergelegt und orientieren sich ebenfalls an den Vorgaben im Abiturbereich.
Bei der Rückgabe der Klausuren werden den Schülerinnen und Schülern die der Bewertung zugrunde liegenden Kriterien verdeutlicht (s.o.).

4.3. Facharbeit

Für die Erstellung und Bewertung der Facharbeiten gelten die aktuellen Beschlüsse.

4.4. Besondere Lernleistung

Im Rahmen der Abiturprüfung kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird.
Die Genehmigung zur Erstellung einer besonderen Lernleistung erfolgt durch die Schulleitung nach Anhörung der unterrichtenden Fachlehrkraft und in Beratung mit der Oberstufenkoordination.

5. Sonstige Mitarbeitsleistungen

Zu den bewertbaren Bestandteilen der sonstigen Mitarbeit gehören mündliche Unterrichtsbeiträge, schriftliche Beiträge außerhalb von Klausuren und Klassenarbeiten, Beiträge schüleraktiven Handelns und praktische Arbeiten.
5.1. Mündliche Mitarbeitsleistungen

Zu den mündlichen Mitarbeitsleistungen zählen die mündlichen Unterrichtsbeiträge, Referate, das Anfertigen von Projektarbeiten etc.. Für die praktischen Fächer erfolgt eine Einbeziehung der angefertigten Arbeiten in die Beurteilungsumfänge. Ebenfalls werden Unterrichtsexperimente im Rahmen der mündlichen Mitarbeitsleistung bewertet. Neben den prozessorientierten Leistungen spielen auch die erarbeiteten Produkte bei der Leistungsbewertung eine zentrale Rolle.

5.2. Schriftliche Übungen

Schriftliche Übungen berücksichtigen im Regelfall einen Unterrichtszeitraum von ca. 4 Unterrichtswochen. Sie dauern in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten und werden rechtzeitig angekündigt. Am Tag einer Klassenarbeit werden im Regelfall keine schriftlichen Übungen angefertigt.
Sie sind anteilig im Rahmen der Notengebung im Bereich "sonstige Mitarbeit" zu berücksichtigen und die Bewertungsnote entspricht ungefähr einer Teilnote.

5.3. Hausaufgaben

Im Rahmen des Ganztages werden in der Regel keine Hausaufgaben in der Sekundarstufe I aufgegeben. Hausaufgaben werden nicht bewertet, eine pädagogische Würdigung ist durchaus möglich. Über Dauer und Umfang gibt es Vorgaben im  Hausaufgabenerlass, die jedoch aufgrund der gemachten Angaben zum Ganztag in der Sekundarstufe I relativiert werden müssen.

5.4. Rückmeldungen zum Lernstand

In der Sekundarstufe II wird den Schülerinnen und Schülern am Ende eines jeden Quartals die Note der sonstigen Mitarbeitsleistungen mitgeteilt.

Auch in der Sekundarstufe I haben Schüler und Eltern das Recht über den Leistungsstand informiert zu werden.
Gelegenheit gibt es dazu v.a. auf den zweimal jährlich stattfindenden Elternsprechtagen und in der Jahrgangsstufe 5 und 6 zusätzlich am Ende des ersten Schulhalbjahres in den stattfindenden Lernberatungstagen.

6. Weitere Informationen und Konkretisierungen

Nähere Informationen, die das Konzept erweitern und konkretisieren, finden Sie in den Beschlüssen der einzelnen Fächer zur Leistungsbewertung. Diese sind Bestandteil der schulinternen Lehrpläne.

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